Noch niemals sind Tiere in so riesiger Zahl tagtäglich derart gequält worden, wie dies in unserer Zeit der Fall ist.
Die Gründe sind bekannt: Es regiert das Geld. Die Tiere sind der Ausbeutung durch den Menschen, speziell in Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft, hilflos ausgeliefert. Ihre Lage hat sich in den letzten Jahrzehnten mit zunehmender Kommerzialisierung und Intensivierung drastisch verschlechtert. Durch die verfehlte Agrarpolitik der EU und aufgrund des Zusammenwachsens der internationalen Märkte nimmt das weltweite Tierelend zu, die Zahl der misshandelten Tiere steigt ständig weiter an. Derartige Zustände hätten erst gar nicht eintreten können, wenn die nationalen Tierschutzgesetze einen tatsächlichen Schutz der Tiere garantieren würden; in Wahrheit dienen sie in erster Linie dazu, die gnadenlose Ausbeutung der Tiere in den verschiedenen Lebensbereichen rechtlich abzusichern! Und die wenigen Möglichkeiten, die z.B. das deutsche Tierschutzgesetz zugunsten der Tiere bietet, werden durch grundgesetzlich verbriefte Rechte wie Freiheit von Forschung und Lehre, von Kunst, Wissenschaft und Religion sowie durch freie Berufsausübung mit einem Federstrich ausgehebelt.
Damit muss endlich Schluss sein!
Der Tierschutz gehört mit einem eigenen Artikel ins Grundgesetz, damit in Zweifelsfällen zwischen einander entgegenstehenden Rechtsgütern abgewogen werden muss: Damit würde auch dem Wertewandel in der Bevölkerung endlich Rechnung getragen. Unübersehbar ist die zunehmende Anerkennung des Tieres als empfindungsfähiges Mitgeschöpf, das viele Eigenschaften mit dem Menschen gemeinsam hat: die Fähigkeit zu Freude und Trauer, zu Liebe, Schmerz und Todesangst. Mit diesem Bewusstseinswandel wächst in der Bevölkerung auch das Bedürfnis, den Tieren ein Dasein zu ermöglichen, das frei ist von Willkür und Gewalt.
Hier wird ein zentrales Anliegen unserer Partei deutlich: Im Unterschied zu verschiedenen Strömungen in der Vergangenheit steht für uns die konsequente Bewahrung tierlicher Einzelindividuen vor psychischer und physischer Schädigung seitens des Menschen im Mittelpunkt. Dies geschieht um ihrer selbst willen und nicht im Hinblick auf irgendwelche Vorteile des Menschen.
Wir sehen uns damit als Teil der Tierrechtsbewegung, die den Gedanken des Tierschutzes fortentwickelt. Die besondere Aufgabe besteht für uns darin, die Ziele dieser Bewegung politisch durchzusetzen. Wir verstehen uns als Wegbereiter eines neuen politischen Selbstverständnisses, das gekennzeichnet ist durch die Abkehr vom anthropozentrischen Denken zugunsten einer Politik der Mitgeschöpflichkeit. Dabei gehen wir davon aus, dass die Tiere, ebenso wie die Menschen, unveräußerliche Grundrechte besitzen, die nur in Fällen konkreter Notwehr angetastet werden dürfen.
Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist der erste notwendige Schritt auf dem Weg zur politischen Durchsetzung dieser legitimen Rechte gewesen!
Aber die jetzige Minimalformulierung der etablierten Parteien in Art. 20a („ ...und die Tiere“) ist uns zu wenig. Vielmehr gehört der Schutz der Tiere mit einem eigenen Artikel (20b) ins Grundgesetz.
Unser Vorschlag lautet: „Tiere werden als unsere Mitgeschöpfe um ihrer selbst willen geachtet, geschützt und vor Leiden bewahrt. Entsprechend ihrem Schmerzempfinden und ihren Gefühlen sind ihnen arteigene Rechte einzuräumen.“
Weitere Schritte müssen folgen: Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind Ministerien für Tierschutz einzurichten, die mit weiteren Aufgaben aus andere Ressorts betraut werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass diese zusätzlichen Aufgaben weder direkt noch indirekt etwas mit der Nutzung von Tieren zu tun haben.
Darüber hinaus fordern wir die Einsetzung unabhängiger Tierschutzbeauftragter in allen Bundesländern. Sie sind vom jeweiligen Landesparlament zu wählen; ihre Aufgaben sind gesetzlich zu verankern. Tierschutzbeauftragte müssen glaubwürdige, engagierte und kompetente Anwälte der Tiere sein, Kontroll- und Klagerechte erhalten, hauptamtlich für den verantwortungsvollen Umgang des Menschen mit dem Tier arbeiten können, mit gesellschaftlichen Gruppen, Tierschutzbeirat, Verwaltung und Landesparlament (jährliche Berichtspflicht) zusammenarbeiten, um ein höchstmögliches Maß an effektivem Tierschutz zu erwirken.